Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der MTN Logistics GmbH
Stand: 01/2026
1. Geltungsbereich & Grundlagen
1.1 Diese AGB gelten für alle Verkehrsverträge (Fracht-, Speditions-, Lager- und Logistikgeschäfte) sowie für Verträge über die Beschaffung von Fahrzeugen und Waren (Sourcing), die die MTN Logistics GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer" oder "wir") mit ihren Auftraggebern abschließt.
1.2 Einbeziehung der ADSp 2017: Soweit diese AGB nichts anderes regeln, arbeiten wir im Speditions- und Frachtbereich ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017). Diese beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1,25 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail ausreichend) oder durch die faktische Durchführung des Auftrags zustande.
2.2 Besonderheit bei Fahrzeug-Sourcing (Fahrzeugbeschaffung):
- Vermittler (Agenturmodell): Der Kaufvertrag kommt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Fahrzeughändler zustande. Wir schulden lediglich die sorgfältige Vermittlung und Prüfung.
- Verkäufer (Reseller-Modell): Der Kaufvertrag kommt zwischen der MTN Logistics GmbH und dem Auftraggeber zustande.
3. Leistungen & Transportabwicklung
3.1 Wir sind berechtigt, die Ausführung des Transports durch Dritte (Unterfrachtführer, Reedereien) durchzuführen.
3.2 Laufzeiten: Angegebene Abfahrts- und Ankunftszeiten (ETA) im Seeverkehr sind Schätzungen der Reedereien und nicht garantiert. Wir haften nicht für Verspätungen, die durch Schiffsänderungen, "Cut-and-Run" der Reederei, Zollbeschau oder höhere Gewalt entstehen.
3.3 Sammelcontainer (Smart Container): Bei Beiladungen in Sammelcontainern ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass seine Güter zusammen mit Gütern anderer Kunden konsolidiert werden.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Angaben: Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit aller Angaben (Gewicht, Inhalt, Maße). Kosten, die durch Falschdeklaration entstehen (z.B. Zollstrafen, Übergewichtszuschläge), trägt der Auftraggeber.
4.2 Zoll & Einfuhr: Soweit nicht anders vereinbart (z.B. DDP), ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die Verzollung und Einfuhrabgaben im Bestimmungsland (z.B. Nigeria, Ghana). Verzögerungen oder Beschlagnahmungen durch ausländische Zollbehörden gehen nicht zu unseren Lasten.
4.3 Verbotene Güter: Der Auftraggeber versichert, dass keine verbotenen Gegenstände (Drogen, Waffen, nicht deklariertes Gefahrgut) im Transportgut enthalten sind.
5. Fahrzeug- & Maschinenbeschaffung (Sourcing)
5.1 Gewährleistungsausschluss (B2B): Ist der Auftraggeber Unternehmer (Autohändler, Gewerbetreibender), erfolgt der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen und Maschinen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung (Sachmängelhaftung). Das Fahrzeug wird gekauft "wie gesehen" bzw. basierend auf dem Zustandsbericht.
5.2 Gewährleistung (B2C): Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr beschränkt wird, soweit rechtlich zulässig.
5.3 Netto-Kauf (Export): Wird ein Fahrzeug zum Netto-Preis (ohne MwSt.) verkauft, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Ausfuhrnachweis (Ausfuhrvermerk) unverzüglich zu erbringen. Erfolgt dies nicht, wird die deutsche Umsatzsteuer (19%) nachberechnet und sofort fällig.
6. Preise, Stornierung & Zahlung
6.1 Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro.
6.2 Stornierung (Fracht):
- Stornierungen bis 7 Tage vor Ladeschluss: Kostenfrei.
- Stornierung unter 7 Tagen: Wir behalten uns vor, die von der Reederei berechneten "Dead Freight" (Fehlfracht) Kosten an den Auftraggeber weiterzugeben.
6.3 Zahlungsbedingungen:
- Frachtkosten sind grundsätzlich vor Herausgabe der Ladepapiere (Bill of Lading) fällig ("Cash against Documents").
- Fahrzeugkäufe sind zu 100% per Vorkasse fällig, bevor das Fahrzeug abgeholt oder verschifft wird.
7. Pfandrecht
Wir haben wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen, die uns gegen den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in unserer Verfügungsgewalt befindlichen Gütern des Auftraggebers.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt deutsches Recht.
8.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Ludwigshafen am Rhein.